MobileVenture Wohnmobile Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile (AGB)

MobilVenture Wohnmobilvermietung
Inhaber: Christoph Raska
Hörster Heide 8a
49434 Neuenkirchen-Vörden

1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von MobilVenture Wohnmobilvermietung,
Inhaber Christoph Raska (im Folgenden „Vermieter“ genannt) gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von den AGB des Vermieters abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht
anerkannt.
Die AGB gelten auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Mieters die
Vermietung vorbehaltlos durchführt.

1.2 Gegenstand des Vertrags ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Reisemobils.
Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.

1.3 Zwischen dem Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich
deutsches Recht Anwendung findet.
Die Vorschriften über den Reisevertrag (§§ 651a–l BGB) finden keine Anwendung.
Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet.
Eine stillschweigende Verlängerung gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen.

1.4 Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Textform.

2. Mindestalter, berechtigte Fahrer

2.1 Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers: 25 Jahre.
Für Fahrzeuge über 3,5 t: 25 Jahre.
Der Führerschein muss seit mindestens einem Jahr (über 3,5 t: 3 Jahre) bestehen.
Führerschein und Personalausweis/Reisepass sind bei Übergabe vorzulegen.
Bei Nichtvorlage oder Vorlage eines abgelaufenen Führerschein oder Personalausweis/Reisepass ist der
Vermieter zum Rücktritt berechtigt; es gelten die Stornobedingungen.

2.2 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den bei Mietbeginn benannten Fahrern geführt werden.

2.3 Der Mieter haftet für das Verhalten aller Fahrer wie für eigenes Handeln.

3. Mietpreise, Mietdauer

3.1 Die Mietpreise ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste.
Eine Servicepauschale sowie eine Pauschale für die Endreinigung wird einmalig
erhoben.

3.2 Die Mietpreise beinhalten unbegrenzte Kilometer, Haftpflicht- sowie Kaskoversicherung gemäß Ziffer 12.

3.3 Die Abrechnung erfolgt je angefangene 24 Stunden.
Bei verspäteter Rückgabe werden Zusatzkosten berechnet.

3.4 Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Mietminderung.

4. Reservierung, Umbuchung, Stornierung

4.1 Reservierungen sind erst nach Bestätigung verbindlich und gelten für Fahrzeuggruppen, nicht für konkrete
Fahrzeugtypen.

4.2 Anzahlung: 30 % des Mietpreises, mindestens 300 €.
Stornogebühren:
– bis 50 Tage vor Mietbeginn: 300 €
– 49–15 Tage: 50 %
– unter 15 Tage: 80 %
– am Anmiettag / Nichtabnahme: 95 %

4.3 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

5. Zahlungsbedingungen, Kaution

5.1 Der Mietpreis ist spätestens 40 Tage vor Mietbeginn fällig.

5.2 Die Kaution ist bei Fahrzeugübernahme per EC- oder Kreditkarte zu hinterlegen.
Barzahlung ist ausgeschlossen.

5.3 Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Abrechnung erstattet.

6. Übergabe, Rücknahme

6.1 Der Mieter nimmt an einer Fahrzeugeinweisung teil.
Ein Übergabeprotokoll wird erstellt.

6.2 Bei Rückgabe erfolgt eine gemeinsame Fahrzeugprüfung.
Nicht protokollierte Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

6.3 Das Fahrzeug ist mit entleerten Grauwassertank und mit entleerter Chemietoilette zurückzugeben.

6.4 Das Fahrzeug ist mit vollem Kraftstofftank zurückzugeben.

7. Verbotene Nutzungen

Untersagt sind insbesondere:
– Motorsport
– gewerbliche Weitervermietung
– Beförderung gefährlicher Stoffe
– Fahren unter Alkohol/Drogen
– Nutzung außerhalb öffentlicher Straßen

8. Verhalten bei Unfällen

Unfälle, Diebstahl oder Schäden sind unverzüglich Polizei und Vermieter zu melden.
Ein schriftlicher Unfallbericht ist zu erstellen.

9. Auslandsfahrten

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind erlaubt.
Kriegs- und Krisengebiete sind ausgeschlossen.
Maut- und Gebühren trägt der Mieter.

10. Mängel

Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein verdeckter Mangel vorliegt.

11. Reparaturen, Ersatzfahrzeug

Reparaturen bis 150 € dürfen ohne Zustimmung durchgeführt werden.
Darüber hinaus nur mit Freigabe des Vermieters.

12. Haftung des Mieters, Versicherung

Der Vermieter stellt den Mieter im Rahmen einer Voll- und Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung frei. Die
Haftungsfreistellung entfällt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Vertragsverstößen.

13. Haftung des Vermieters, Verjährung

Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Im Übrigen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

14. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden.
Der Mieter hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gemäß DSGVO. Die
ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter https://dsgvo-gesetz.de/art-13-dsgvo/

15. GPS-Ortung

Die Fahrzeuge können mit GPS-Systemen ausgestattet sein. Das jedoch nur im Fall von Diebstahl,
Veruntreuung oder anderen Rechtswidrigen Ereignissen, die im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug
stehen, zum Einsatz kommt.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Vermietstation. Für Verbraucher gilt die gesetzliche
Regelung zum Gerichtsstand.

Hinweis gemäß § 36 VSBG

Der Vermieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Stand: 08.01.2026